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Historische Aspekte

Bei den "offenen Vermögensfragen" handelt es sich um vermögensrechtliche Probleme, die sich aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie durch die Teilung Deutschlands ergeben haben. Die Bevölkerungswanderungen von Ost nach West und die unterschiedlichen Rechtsnormen in beiden deutschen Staaten hatten zur Folge, dass viele Vermögensangelegenheiten ungeklärt waren.

Nach dem Umbruch in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Jahr 1989 stellte sich die Aufgabe, das in 40 Jahren Zweistaatlichkeit eingetretene Teilungsunrecht sozial verträglich zu beseitigen. Dabei wurde frühzeitig klar, dass eine vollständige Revision von vier Jahrzehnten sozialistischer Entwicklung in der Gesellschaft und Wirtschaft nicht möglich war.

Besondere staatliche Zwangsmaßnahmen sollten gegen Ausländer und gegen Deutsche, die die DDR verlassen haben oder die schon immer im Ausland lebten, rückgängig gemacht oder entschädigt werden.

Hier einige Beispiele zu "offenen Vermögensfragen"

  • Ein jüdisches Unternehmen wurde zwischen 1933 und 1945 zwangsarisiert. Nach 1945 wurden die Ariseure durch die DDR enteignet und die ursprünglichen, jüdischen Eigentümer erhielten weder das Unternehmen zurück noch eine Entschädigung.
  • Ein Grundstückseigentümer verließ die DDR "ohne polizeiliche Abmeldung", sein Grundstück wurde daraufhin entschädigungslos enteignet.
  • Ein Unternehmen auf dem Gebiet der DDR, welches überwiegend Ausländern gehörte, wurde erst in "staatliche Verwaltung" genommen und später durch die DDR liquidiert. Die Eigentümer konnten darauf keinen Einfluss ausüben.

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© Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen